header banner
Default

IBAN: Schwierigkeiten mit dem Ländercode - es gibt kein "DE" und keinen Vertrag - WELT


Zwei Buchstaben sind es, die beim Vergleichsportal Verivox über den schnellen Online-Vertragsabschluss entscheiden: DE. Es ist der Ländercode für Deutschland, der hierzulande oft Teil der IBAN ist. Seit gut sieben Jahren nun ist sie die international standardisierte Kontonummer. Steht an deren Anfang „DE“, so ist klar: Die Nummer führt zu einem Konto bei einem deutschen Institut. Dem Abschluss mit automatischem Bankeinzug steht bei Verivox dann nichts im Wege.

Wer jedoch ein Konto mit einer ausländischen Kennung hinterlegen will, der wird in der Eingabemaske ausgebremst. „Sollten Sie mit einem ausländischen Konto bezahlen wollen, wenden Sie sich bitte an die Hotline“, heißt es. In Internetforen machen manche Verbraucher ihrem Ärger Luft. „Geht online nicht“, kommentiert ein Nutzer patzig.

Das Beispiel offenbart ein Problem, das es längst nicht mehr geben dürfte: IBAN-Diskriminierung. Wer bei einem Vertragsabschluss eine Lastschrift vom Konto mit einer ausländischen Kennung anweisen will, hat es mitunter schwer. Dabei sind Firmen gesetzlich verpflichtet, auch diese zu akzeptieren, sei es für Lastschriften oder Auszahlungen. So will es die europäische SEPA-Verordnung, die 2014 in Kraft getreten ist. Demnach darf ein Zahlungsempfänger nicht vorgeben, in welchem Land das Konto zu führen ist – jedenfalls dann nicht, wenn es zu einem Institut im SEPA-Raum gehört. Dazu zählen immerhin 36 europäische Länder.

Problem europäischer Jungbanken

VIDEO: Die SEPA Migration Ein Vortrag für Finanzdienstleister bei der Sparkasse Duisburg Michael Günther
1st4youde

Verivox bestreitet auf Nachfrage, dass es zu regelmäßigen Ablehnungen kommt. Allerdings: Gäben Verbraucher beim Vertragsabschluss eine ausländische IBAN ein, werde ihnen empfohlen, sich an den Kundenservice zu wenden, bestätigt das Unternehmen. „Dieser hilft dann individuell weiter“, erklärt ein Sprecher.

Lesen Sie auch

Der Grund: Nicht alle Energieversorger, zu denen das Vergleichsportal vermittelt, akzeptierten eine ausländische IBAN. „Um unseren Kunden einen Wechsel zu ermöglichen, prüfen wir zunächst, ob ein Wechsel mit ausländischer IBAN möglich ist, oder helfen notfalls bei der Suche eines anderen Anbieters“, so der Sprecher.

Lesen Sie auch

Ist die falsche Überweisung bereits gutgeschrieben, ist es zu spät: Die Bank hat dann keinen Zugriff mehr

Zahlendreher oder alte IBAN

Dass ausländische Kennungen hierzulande von einigen Unternehmen noch immer nicht reibungslos akzeptiert werden, ist vor allem ein Problem für Kunden vieler europäischer Jungbanken. Die bieten ihre Konten häufig mit ausländischen IBAN-Nummern an.

Die niederländische Firma bunq gibt für ihr Konto eine Nummer mit niederländischer Kennung aus. Beim britischen Start-up Revolut bekommen Inhaber eine britische und litauische IBAN. Und mit einem Multiwährungskonto des Finanzdienstleisters Wise erhalten Kunden gleich mehrere internationale Bankverbindungen. Die Unternehmen kommen hierzulande immerhin schon auf mehrere Hunderttausend Kunden.

250 Abmahnungen, 20 Klagen

VIDEO: SEPA ✅ einfach erklärt ⭐ GripsCoachTV
Gripscoach

Auch die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs weiß, dass sich längst noch nicht alle Firmen an die geltenden Regeln halten: „Es gibt tatsächlich immer noch einige, die sich mit dem Thema schwertun“, sagt Peter Breun-Goerke, Rechtsanwalt bei der Wettbewerbszentrale.

Lesen Sie auch

Die IBAN ist lang und kompliziert – und erfüllt nicht immer ihren Zweck

Anfangs seien es vor allem die Energieversorger gewesen, mittlerweile bildeten Versicherungen einen Schwerpunkt. Derzeit kämen immer wieder neue Beschwerden hinzu. Und auch bei Apps könnten ausländische Konten nicht immer hinterlegt werden, etwa beim Buchen von Tickets im Nahverkehr.

Seit ihrem Bestehen 2017 hat die Wettbewerbszentrale mehr als 250 Abmahnungen ausgesprochen, in 20 Fällen sah sie sich gar zur Klage gezwungen. Zwar sei es für die Betroffenen sehr ärgerlich, wenn sie beim Einsatz ihrer ausländischen Konten auf Probleme stießen. „Angesichts der Milliarden Zahlungsvorgänge, die per Lastschrift abgewickelt werden, dürften sich die Probleme im Promillebereich bewegen“, erklärt Breun-Goerke.

Diskriminiert auch die Rentenversicherung?

VIDEO: SEPA-Direct-Debit
Bill Sepa

Die Initiative „Accept My IBAN“ glaubt das nicht. Erst Mitte März haben sich zehn namhafte europäische Finanzfirmen zusammengetan, darunter auch die deutsche Smartphone-Bank N26 (die Axel Springer SE, zu der auch WELT gehört, ist an dem Unternehmen beteiligt) und der schwedische Zahlungsabwickler Klarna. Sie wollen selbst so viele Kundenbeschwerden wie möglich sammeln und an die zuständigen Stellen weiterleiten. Schon nach der ersten Woche hätten sie Hinweise in dreistelliger Höhe gesammelt – fast so viel wie die Wettbewerbszentrale in vier Jahren.

Lesen Sie auch

Privatanleger sollten ihren Online-Broker nach ihren persönlichen Anlagezielen auswählen

„Unsere Nutzer und die unserer Koalitionspartner sind täglich davon betroffen“, sagt Arunan Tharmarajah, Europa-Chef des Finanzdienstleisters Wise. Viele Verbraucher wüssten einfach nicht über ihre Rechte Bescheid. „Leider sind sich die europäischen Verbraucher meist nicht bewusst, dass Banken, Händler oder sogar öffentliche Einrichtungen IBANs aus einem anderen EU-Land nicht verbieten dürfen“, sagt Tharmarajah.

Denn nicht nur Privatunternehmen sollen sich querstellen, wenn Verbraucher eine ausländische IBAN hinterlegen wollen. Nach den Beobachtungen der Wettbewerbszentrale gehören auch staatliche Stellen und quasistaatliche Stellen dazu, heißt es dort. „Uns liegen zum Beispiel mehrere Beschwerden gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund vor“, erklärt Rechtsanwalt Breun-Goerke. Bei der Deutschen Rentenversicherung weiß man von den Problemen jedoch nichts. „Rentner können wählen, ob die Rente auf ein Konto in Deutschland, auf ein Konto innerhalb der EU oder im sonstigen Ausland überwiesen werden soll“, heißt es auf Nachfrage. Lastschriften seien auch von Konten ausländischer Geldinstitute möglich, soweit sie dem SEPA-Raum angehören, erklärt eine Sprecherin.

Lesen Sie auch

„Everydays: The First 5000 Days“ des Künstlers Beeple wurde für 69 Millionen Dollar versteigert

Ob berechtigte Beschwerden oder nicht: Bei öffentlichen Stellen sei die Wettbewerbszentrale ohnehin machtlos. „Diese können wir mit den Mitteln des Wettbewerbsrechts nicht anhalten, geltendes Recht einzuhalten“, sagt Breun-Goerke. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb greife nur dann, wenn eine geschäftliche Handlung vorliege.

An dieser Stelle finden Sie Inhalte von Drittanbietern

Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist deine widerrufliche Einwilligung in die Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung verlangen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem du den Schalter auf „an“ stellst, stimmst du diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch deine Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USA, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Mehr Informationen dazu findest du hier. Du kannst deine Einwilligung jederzeit über den Schalter und über Privatsphäre am Seitenende widerrufen.

„Alles auf Aktien“ ist der tägliche Börsen-Shot aus der WELT-Wirtschaftsredaktion. Jeden Morgen ab 7 Uhr mit den Finanzjournalisten von WELT. Für Börsen-Kenner und Einsteiger. Abonnieren Sie den Podcast bei Spotify, Apple Podcast, Amazon Music und Deezer. Oder direkt per RSS-Feed.

Dieser Artikel wurde erstmals im April 2021 veröffentlicht.

Sources


Article information

Author: Sheila Perez

Last Updated: 1703960762

Views: 1327

Rating: 4.1 / 5 (110 voted)

Reviews: 97% of readers found this page helpful

Author information

Name: Sheila Perez

Birthday: 1977-12-11

Address: PSC 3632, Box 3948, APO AA 66613

Phone: +4758454142806529

Job: Astronaut

Hobby: Wildlife Photography, Table Tennis, Board Games, Knitting, Drone Flying, Snowboarding, Backpacking

Introduction: My name is Sheila Perez, I am a talented, Determined, brilliant, important, unwavering, expert, apt person who loves writing and wants to share my knowledge and understanding with you.