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IBAN: Schwierigkeiten mit dem Ländercode - es gibt kein "DE" und keinen Vertrag - WELT


Zwei Buchstaben sind es, die beim Vergleichsportal Verivox über den schnellen Online-Vertragsabschluss entscheiden: DE. Es ist der Ländercode für Deutschland, der hierzulande oft Teil der IBAN ist. Seit gut sieben Jahren nun ist sie die international standardisierte Kontonummer. Steht an deren Anfang „DE“, so ist klar: Die Nummer führt zu einem Konto bei einem deutschen Institut. Dem Abschluss mit automatischem Bankeinzug steht bei Verivox dann nichts im Wege.

Wer jedoch ein Konto mit einer ausländischen Kennung hinterlegen will, der wird in der Eingabemaske ausgebremst. „Sollten Sie mit einem ausländischen Konto bezahlen wollen, wenden Sie sich bitte an die Hotline“, heißt es. In Internetforen machen manche Verbraucher ihrem Ärger Luft. „Geht online nicht“, kommentiert ein Nutzer patzig.

Das Beispiel offenbart ein Problem, das es längst nicht mehr geben dürfte: IBAN-Diskriminierung. Wer bei einem Vertragsabschluss eine Lastschrift vom Konto mit einer ausländischen Kennung anweisen will, hat es mitunter schwer. Dabei sind Firmen gesetzlich verpflichtet, auch diese zu akzeptieren, sei es für Lastschriften oder Auszahlungen. So will es die europäische SEPA-Verordnung, die 2014 in Kraft getreten ist. Demnach darf ein Zahlungsempfänger nicht vorgeben, in welchem Land das Konto zu führen ist – jedenfalls dann nicht, wenn es zu einem Institut im SEPA-Raum gehört. Dazu zählen immerhin 36 europäische Länder.

Problem europäischer Jungbanken

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Verivox bestreitet auf Nachfrage, dass es zu regelmäßigen Ablehnungen kommt. Allerdings: Gäben Verbraucher beim Vertragsabschluss eine ausländische IBAN ein, werde ihnen empfohlen, sich an den Kundenservice zu wenden, bestätigt das Unternehmen. „Dieser hilft dann individuell weiter“, erklärt ein Sprecher.

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Der Grund: Nicht alle Energieversorger, zu denen das Vergleichsportal vermittelt, akzeptierten eine ausländische IBAN. „Um unseren Kunden einen Wechsel zu ermöglichen, prüfen wir zunächst, ob ein Wechsel mit ausländischer IBAN möglich ist, oder helfen notfalls bei der Suche eines anderen Anbieters“, so der Sprecher.

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Dass ausländische Kennungen hierzulande von einigen Unternehmen noch immer nicht reibungslos akzeptiert werden, ist vor allem ein Problem für Kunden vieler europäischer Jungbanken. Die bieten ihre Konten häufig mit ausländischen IBAN-Nummern an.

Die niederländische Firma bunq gibt für ihr Konto eine Nummer mit niederländischer Kennung aus. Beim britischen Start-up Revolut bekommen Inhaber eine britische und litauische IBAN. Und mit einem Multiwährungskonto des Finanzdienstleisters Wise erhalten Kunden gleich mehrere internationale Bankverbindungen. Die Unternehmen kommen hierzulande immerhin schon auf mehrere Hunderttausend Kunden.

250 Abmahnungen, 20 Klagen

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Auch die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs weiß, dass sich längst noch nicht alle Firmen an die geltenden Regeln halten: „Es gibt tatsächlich immer noch einige, die sich mit dem Thema schwertun“, sagt Peter Breun-Goerke, Rechtsanwalt bei der Wettbewerbszentrale.

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Anfangs seien es vor allem die Energieversorger gewesen, mittlerweile bildeten Versicherungen einen Schwerpunkt. Derzeit kämen immer wieder neue Beschwerden hinzu. Und auch bei Apps könnten ausländische Konten nicht immer hinterlegt werden, etwa beim Buchen von Tickets im Nahverkehr.

Seit ihrem Bestehen 2017 hat die Wettbewerbszentrale mehr als 250 Abmahnungen ausgesprochen, in 20 Fällen sah sie sich gar zur Klage gezwungen. Zwar sei es für die Betroffenen sehr ärgerlich, wenn sie beim Einsatz ihrer ausländischen Konten auf Probleme stießen. „Angesichts der Milliarden Zahlungsvorgänge, die per Lastschrift abgewickelt werden, dürften sich die Probleme im Promillebereich bewegen“, erklärt Breun-Goerke.

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Die Initiative „Accept My IBAN“ glaubt das nicht. Erst Mitte März haben sich zehn namhafte europäische Finanzfirmen zusammengetan, darunter auch die deutsche Smartphone-Bank N26 (die Axel Springer SE, zu der auch WELT gehört, ist an dem Unternehmen beteiligt) und der schwedische Zahlungsabwickler Klarna. Sie wollen selbst so viele Kundenbeschwerden wie möglich sammeln und an die zuständigen Stellen weiterleiten. Schon nach der ersten Woche hätten sie Hinweise in dreistelliger Höhe gesammelt – fast so viel wie die Wettbewerbszentrale in vier Jahren.

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„Unsere Nutzer und die unserer Koalitionspartner sind täglich davon betroffen“, sagt Arunan Tharmarajah, Europa-Chef des Finanzdienstleisters Wise. Viele Verbraucher wüssten einfach nicht über ihre Rechte Bescheid. „Leider sind sich die europäischen Verbraucher meist nicht bewusst, dass Banken, Händler oder sogar öffentliche Einrichtungen IBANs aus einem anderen EU-Land nicht verbieten dürfen“, sagt Tharmarajah.

Denn nicht nur Privatunternehmen sollen sich querstellen, wenn Verbraucher eine ausländische IBAN hinterlegen wollen. Nach den Beobachtungen der Wettbewerbszentrale gehören auch staatliche Stellen und quasistaatliche Stellen dazu, heißt es dort. „Uns liegen zum Beispiel mehrere Beschwerden gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund vor“, erklärt Rechtsanwalt Breun-Goerke. Bei der Deutschen Rentenversicherung weiß man von den Problemen jedoch nichts. „Rentner können wählen, ob die Rente auf ein Konto in Deutschland, auf ein Konto innerhalb der EU oder im sonstigen Ausland überwiesen werden soll“, heißt es auf Nachfrage. Lastschriften seien auch von Konten ausländischer Geldinstitute möglich, soweit sie dem SEPA-Raum angehören, erklärt eine Sprecherin.

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Ob berechtigte Beschwerden oder nicht: Bei öffentlichen Stellen sei die Wettbewerbszentrale ohnehin machtlos. „Diese können wir mit den Mitteln des Wettbewerbsrechts nicht anhalten, geltendes Recht einzuhalten“, sagt Breun-Goerke. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb greife nur dann, wenn eine geschäftliche Handlung vorliege.

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Dieser Artikel wurde erstmals im April 2021 veröffentlicht.

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Author: Sheila Perez

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